Muss meine Website barrierefrei sein? BFSG 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit 28. Juni 2025. Wen es betrifft, was WCAG 2.1 AA bedeutet, welche Bußgelder drohen und was die Umsetzung kostet.

Muss meine Website barrierefrei sein? (BFSG 2025)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote — darunter Websites und Online-Shops — barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro, die Produkte oder Dienstleistungen an Privatpersonen (B2C) digital anbieten. Nicht betroffen sind Kleinstunternehmen unter diesen Schwellenwerten.

TL;DR
- BFSG gilt seit 28. Juni 2025 (European Accessibility Act, in deutsches Recht umgesetzt)
- Betroffen: Unternehmen mit >10 MA und >2 Mio. € Umsatz, die B2C digital tätig sind
- Nicht betroffen: Kleinstunternehmen unter beiden Schwellenwerten
- Technischer Standard: WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA
- Bußgeld bei Verstoß: bis zu 100.000 €
- Umsetzungskosten: je nach Ausgangslage 2.000–30.000 €
Letzte Aktualisierung: 2026-06-12 | Lesezeit: 8 Min
Was ist das BFSG und woher kommt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act (EAA, EU-Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht um. Es erweitert bestehende Barrierefreiheitspflichten, die bisher vor allem für öffentliche Stellen galten, auf weite Teile der Privatwirtschaft.
Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es gibt keine Übergangsfristen für bereits bestehende Websites — die Pflicht beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens.
Wichtig: Das BFSG ist kein Wunsch, es ist Gesetz. Verstöße können durch Aufsichtsbehörden geahndet werden. Es gibt keine "Schonfrist" mehr.
Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland ist die Marktüberwachungsbehörde der jeweiligen Bundesländer. Verbraucherschutzorganisationen und Behindertenverbände können zudem eigene Beschwerden einreichen.
Wen betrifft das BFSG konkret?
Das Gesetz unterscheidet nach Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld.
Kleinstunternehmen — nicht betroffen
Unternehmen, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen, sind von der Pflicht ausgenommen:
- Weniger als 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
Wenn Ihr Unternehmen unter beiden Werten liegt, müssen Sie BFSG-Pflichten nicht erfüllen. Empfehlenswert ist Barrierefreiheit trotzdem — als Qualitätsmerkmal und weil die Schwellenwerte sich ändern können.
Betroffene Unternehmen
Unternehmen, die mindestens eine der Schwellen überschreiten und B2C-Dienstleistungen digital erbringen, sind betroffen. Dazu gehören unter anderem:
- Online-Shops, die Verbraucher als Käufer haben
- Bankdienstleistungen und Finanzprodukte für Privatpersonen
- Telekommunikationsanbieter mit Endverbraucher-Angeboten
- Hersteller und Händler von Computern, Smartphones, Tablets
- Elektronische Kommunikationsdienste
- Buchungs- und Reservierungssysteme, soweit an Verbraucher gerichtet
Graubereich: Rein informative Unternehmenswebsites ohne Transaktions-Funktion und ohne interaktive Elemente (kein Shop, kein Buchungssystem, kein Kontaktformular) fallen in eine interpretationsfähige Zone. Die herrschende Ansicht unter Experten ist, dass auch solche Websites an WCAG 2.1 AA herangeführt werden sollten — spätestens dann, wenn ein Kontaktformular oder eine Newsletteranmeldung vorhanden ist, gilt die Pflicht.
Was bedeutet WCAG 2.1 AA in der Praxis?
WCAG steht für "Web Content Accessibility Guidelines" — entwickelt vom W3C, dem internationalen Web-Standardisierungsgremium. Konformitätsstufe AA ist der mittlere von drei Graden (A, AA, AAA) und gilt als Standard für gesetzliche Anforderungen weltweit.
Die WCAG 2.1 AA-Anforderungen lassen sich in vier Prinzipien einteilen:
1. Wahrnehmbarkeit
Alle Inhalte müssen wahrnehmbar sein, auch wenn ein Sinneskanal fehlt.
- Alt-Texte für alle informationstragenden Bilder (nicht für rein dekorative)
- Untertitel für Video-Inhalte (automatische Untertitel reichen in der Regel nicht)
- Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund (großer Text: 3:1)
- Inhalte dürfen nicht nur durch Farbe kommuniziert werden ("grün = richtig, rot = falsch" braucht zusätzliches Symbol oder Text)
2. Bedienbarkeit
Alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein.
- Vollständige Tastaturnavigation: Formularfelder, Buttons, Links, Menüs
- Fokus-Anzeige: Der aktuelle Fokus muss sichtbar sein (viele Designs entfernen den Browser-Standard-Fokusring — das ist ein Verstoß)
- Keine Zeitlimits ohne Warn- und Verlängerungsoption
- Kein Content der mehr als dreimal pro Sekunde blinkt (Epilepsie-Risiko)
- Skip-Navigation-Link am Anfang der Seite (für Screen-Reader-Nutzer)
3. Verständlichkeit
Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein.
- Sprache der Seite im HTML-Code deklarieren (
<html lang="de">) - Fehlermeldungen bei Formularen müssen konkret beschreiben was falsch ist — nicht nur ein rotes Feld zeigen
- Navigation muss auf allen Seiten konsistent sein
- Ungewöhnliche Begriffe müssen erklärt oder verlinkt sein
4. Robustheit
Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Hilfsmitteln kompatibel sein.
- Saubere, valide HTML-Semantik
- ARIA-Labels wo native HTML-Semantik nicht ausreicht
- Kein Code der Hilfstechnologien (Screen-Reader, Braille-Zeilen) blockiert
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Das BFSG verpflichtet betroffene Unternehmen, eine Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website zu veröffentlichen. Diese Seite (vergleichbar mit Impressum und Datenschutzerklärung) enthält:
- Den Konformitätsstand der Website (voll konform / teilweise konform / nicht konform)
- Bekannte Einschränkungen und Begründungen
- Kontaktmöglichkeit für Nutzer, die Barrierefreiheitsprobleme melden wollen
- Datum der letzten Überprüfung
Wichtig: Wer eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht, ohne die tatsächliche Konformität zu kennen, geht ein rechtliches Risiko ein. Die Erklärung sollte auf Basis einer echten Prüfung entstehen.
Was droht bei Verstößen?
Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 € vor (§ 33 BFSG). Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände und Konkurrenten sind ebenfalls möglich, ähnlich wie bei Datenschutzverstößen.
Vergleich: Das Impressum-Versäumnis wurde jahrelang aggressiv abgemahnt. Barrierefreiheit ist komplexer und schwerer automatisiert zu prüfen — aber die rechtliche Grundlage ist schärfer.
Was kostet die Umsetzung?
Die Kosten hängen stark vom Ausgangszustand der Website ab.
| Ausgangslage | Maßnahmen | Kostenrahmen |
|---|---|---|
| Neue Website, BFSG-konform gebaut | Barrierefreiheit von Anfang an eingeplant | +5–15 % Aufschlag auf Website-Kosten |
| Bestehende Website, teilweise konform | Kontraste, Alt-Texte, Fokus-Zustände, Formular-Labels | 2.000–6.000 € |
| Bestehende Website, umfangreiche Mängel | Strukturelle Überarbeitung, Navigation, Semantik | 6.000–20.000 € |
| Komplexe Website oder App, hohe Mängeldichte | Technischer Umbau, Audit, Testen mit Hilfsmitteln | 15.000–40.000 € |
Quelle für Kostenbandbreite: Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Einschätzungen von Börse Express und Webdesign-Agenturen (Stand 2025/2026).
Der wichtigste Faktor: Wer Barrierefreiheit beim Erstellen einplant, zahlt wenig Aufpreis. Wer nachträglich optimiert, zahlt ein Vielfaches.
Wie prüfen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit?
Automatisierte Tools erfassen rund 30–40 % aller WCAG-Probleme. Für eine vollständige Prüfung braucht es zusätzlich manuelles Testing und idealerweise echte Nutzer mit Hilfsmitteln.
Kostenlose Einstiegstools:
- WAVE (wave.webaim.org): Visuelle Darstellung von Barrierefreiheitsproblemen direkt im Browser
- axe DevTools (Browser-Extension von Deque): Technische Fehler, WCAG-Zuordnung
- Google Lighthouse: Integriert in Chrome DevTools, Accessibility-Tab
- Colour Contrast Analyser (Paciello Group): Kontrastverhältnisse messen
Was automatische Tools nicht prüfen können:
- Ob Alt-Texte inhaltlich sinnvoll sind
- Ob die Tastaturnavigation logisch und nutzbar ist
- Ob die Sprache verständlich ist
- Ob Formulare bei echtem Screen-Reader-Einsatz bedienbar sind
Ein professioneller WCAG-Audit mit Handprüfung kostet 1.500–5.000 € je nach Website-Umfang.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für B2B-Websites?
Primär nein. Das BFSG zielt auf Dienstleistungen für Verbraucher (Privatpersonen). Rein B2B-Websites ohne Transaktionsfunktion für Endverbraucher sind nicht direkt betroffen. Allerdings ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig — wer ein Kontaktformular hat, das auch von Privatpersonen genutzt wird, sollte vorsichtig sein.
Was ist der Unterschied zwischen BFSG und BITV?
Die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) galt bisher für öffentliche Stellen und Behörden. Das BFSG erweitert ähnliche Anforderungen auf die Privatwirtschaft. Beide basieren auf WCAG-Standards, aber das BFSG hat einen anderen Anwendungsbereich.
Muss ich die gesamte Website umbauen oder reicht es, neue Inhalte konform zu erstellen?
Das Gesetz verlangt Konformität des gesamten Angebots. Nur neue Inhalte konform zu erstellen, während bestehende Seiten Verstöße enthalten, reicht nicht. Allerdings ist ein stufenweiser Ansatz praktisch — mit einem Sanierungsplan und priorisierten Maßnahmen.
Reicht ein Accessibility-Widget das ich auf meine bestehende Website einbinden kann?
Nein. Sogenannte Overlay-Tools oder Accessibility-Widgets, die per JavaScript auf eine bestehende Website aufgesetzt werden, erzeugen keine echte WCAG-Konformität. Sie lösen keine strukturellen Probleme wie fehlende Semantik oder nicht navigierbare Formulare. Mehrere Blindenorganisationen haben öffentlich davor gewarnt.
Barrierefreiheit ist 2026 keine optionale Qualitätsstufe — sie ist für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht und gleichzeitig Zeichen von Professionalität. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Website steht und was die Umsetzung für Ihr Projekt bedeutet, sprechen Sie uns gerne an. Wir bauen High-End-Websites und Online-Shops, die BFSG-Konformität von Anfang an einschließen — nicht als Nacharbeit, sondern als Standard. Alle unsere Leistungen im Überblick.
Velmoy · Berlin
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